Informationen zur Organisation der 
Logopädie-Therapie
Häufig gestellte Fragen

Wie erhält man eine
 logopädische Therapie?

Logopädie gilt als medizinisches Heilmittel und wird von ÄrztInnen verordnet. Somit ist vor Beginn einer logopädischen Behandlung eine ärztliche Untersuchung notwendig. Die Ärztin oder der Arzt stellen dann bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech-, Schluck oder Stimmtherapie aus.

Die logopädische Behandlung kann erst beginnen, wenn ein gültiges Rezept (Heilmittelverordnung) vorliegt und ein Termin in der Praxis vereinbart wurde.

In der Regel werden Logopädierezepte von folgenden ÄrztInnen ausgestellt: Allgemeinärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte/ Phoniater, Pädaudiologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen, Psychiater. Sowohl niedergelassene ÄrztInnen, als auch ÄrztInnen in Krankenhaus-Ambulanzen stellen Heilmittelverordnungen aus.

Heilmittelverordnung/Rezept
 

Da eine Heilmittelverordnung 28 Tage Gültigkeit hat, muss die logopädische Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezepts begonnen werden. Kann dies nicht eingehalten werden, muss der zuständige Arzt für eine neue Verordnung angefragt werden. Ein Rezept beinhaltet in der Regel 10-20 Behandlungstermine.

 

Dauer eines Behandlungstermins

Festgelegt wird die Dauer des einzelnen logopädischen Therapietermins durch Ihre behandelnden Ärzte. Diese kann zwischen 30 und 60 Minuten liegen. 

In Abhängigkeit vom jeweiligen Störungsbild, der Ursache für die Behandlung und der Compliance können Therapien von wenigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren dauern.

 

Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung. Im Allgemeinen werden die Therapiekosten auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich!

Währenddessen Kinder und Jugendliche zuzahlungsbefreit sind, müssen Erwachsene diese leisten. Erfragen und ggf. beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung!

 

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